Fachkraft für Arbeitssicherheit

Leistungen:

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg Ihres Unternehmens. Fühlen sie sich sicher und wohl wirkt sich dies positiv auf ihre Motivation und Leistungsfähigkeit aus. Damit ihr Betrieb weiter läuft und Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind unterstütze ich ihr Unternehmen durch:

  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen (ASA)
  • Planung und Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Projektbezogene Beratung zu Arbeitssicherheit
  • Analyse von Unfällen und deren Ursachenbekämpfung
  • Unterstützung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Beratung zum Thema sicherer Arbeitsplatz, sichere Arbeitsmittel und sichere persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Rechtliche Grundlagen:

Unternehmer sind verpflichtet, sich gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Ihre Beschäftigten beraten zu lassen. Die arbeitssicherheitstechnische Betreuung ist dabei durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFA, FaSi), die arbeitsmedizinische Betreuung durch Betriebsärzte vorgesehen.

Grundbetreuung: Der vorgeschriebene Betreuungsumfang richtet sich nach der Einstufung des Betriebs in eine Gefahrenklasse, sowie nach der Betriebsgröße.

Anlassbezogene Betreuung / Betriebsspezifische Betreuung: Zusätzlich zur Grundbetreuung muss der weitere Betreuungsbedarf geprüft werden und bei Bedarf die Expertise von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt hinzugezogen werden.